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Ärzteverein fordert Abkehr vom Tierversuch

Anlässlich der Anhörung im Bundestag am 17. Oktober 2012 zum neuen Tierschutzgesetz appelliert der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche an den zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in den vorliegenden Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz maßgebliche Verbesserungen einzubringen. Gemeinsam mit einer Tierversuchsverordnung dient das neue Tierschutzgesetz der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie.

»Die in Deutschland vorgesehenen Regelungen zu Tierversuchen tragen größtenteils die Handschrift der Tiernutzerlobby«, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung. So sollen nicht einmal die minimalen Verbesserungen umgesetzt werden, die die EU-Richtlinie ermöglicht. Die EU spricht den Tieren ein Angstempfinden zu, was bei der Genehmigung von Tierversuchen zu berücksichtigen ist. In Deutschland jedoch bleiben die Ängste der Tiere unberücksichtigt. Nach Vorgabe der EU sollten ethische Überlegungen den Kern bei der Genehmigung von Tierversuchen bilden. Dies bleibt in den deutschen Entwürfen im Wesentlichen unberücksichtigt.

Der Ärzteverein moniert auch die in Deutschland vorgesehene aufgeweichte Genehmigungspflicht für Tierversuche. So sollen Änderungen im Versuch keiner erneuten Genehmigung bedürfen, selbst wenn sich die Zahl der Tiere erhöht. Auch wildlebende Tiere und verwilderte Haustiere können in Deutschland im Tierversuch verwendet werden, wohingegen die EU ein weitgehendes Verbot vorsieht. Versuche, die mit schweren Leiden verbunden sind sowie Experimente mit Menschenaffen sollten nach EU-Vorgabe verboten sein, was in den deutschen Entwürfen jedoch nicht der Fall ist.

»Zu Gunsten der Profiteure des Systems Tierversuch wurden selbst die minimalen Spielräume, die die EU einräumt, um Tierversuche wenigstens geringfügig einzuschränken, nicht genutzt und somit die Staatszielbestimmung Tierschutz massiv konterkariert«, so Bitz.

In der Anhörung wird zudem der Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Tierschutzgesetz behandelt, der im Gegensatz zum Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) einige fortschrittliche Regelungen vorsieht und die in Deutschland seit zehn Jahren verankerten Grundrechte der Tiere berücksichtigt. Nach Ansicht der Ärztevereinigung sollen die Abgeordneten diesen Vorschlag anstelle des BMELV-Entwurfs zugrunde legen. Das eigentliche Ziel jedoch sei die vollständige Abschaffung aller Tierversuche im Sinne einer ethischen und zukunftsweisenden Wissenschaft.

Die EU-Tierversuchsrichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Januar 2012 legte das BMELV Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vor, die der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie dienen. Am 17. Oktober 2012 beschäftigt sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Vorhaben, die zweite Lesung findet voraussichtlich Ende Oktober statt. Über die Tierversuchsverordnung wird im November im Bundesrat abgestimmt.

Am 17. Oktober findet eine Demo in Berlin für mehr Tierschutz im Tierschutzgesetz statt, an der die Ärztevereinigung teilnimmt.