Tierversuche dürfen laut Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn sie „ethisch vertretbar“ und „unerlässlich“ sind. Doch das Tierschutzgesetz verwaltet Tierversuche lediglich, schützt die Tiere aber nicht davor, als Messinstrumente missbraucht zu werden.
Bei genauerer Betrachtung ist der Genehmigungsprozess nicht viel mehr als reine Formsache.
Mit der Tierversuchsrichtlinie hat die EU ein Werk geschaffen, das in einigen Punkten den modernen Zeitgeist erkennen lässt. Dennoch gibt es zahlreiche Kritikpunkte.