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Ärzte gegen Tierversuche e.V. startet Briefaktion und legt Forderungskatalog vor

Die neue EU-Tierversuchsrichtlinie, die im November 2010 in Kraft trat, muss von der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren in deutsches Recht überführt werden. Um dabei eine Abschwächung der ohnehin unzureichenden EU-Tierversuchsregelungen zu verhindern, startet der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) heute eine Briefaktion mit konkreten Vorgaben an die Politik. So sollen nach Ansicht der ÄgT tierversuchsrechtliche Regelungen in einem eigenen Gesetz verankert werden, dessen letztendliches Ziel die vollständige Abschaffung von Tierversuchen sein muss.

Die neue EU-Richtlinie zum „Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ löst das veraltete Regelwerk aus dem Jahr 1986 ab. Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche bemängelt, dass bei der Neugestaltung der Richtlinie auf EU-Ebene versäumt wurde, die Forschung in zeitgemäße und ethische Bahnen zu lenken und stattdessen das überholte und unzuverlässige Tierversuchssystem beibehalten wird. Die Ärztevereinigung hatte gemeinsam mit ihren europäischen Partnern bei der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) im Laufe der über zwei Jahre dauernden politischen Verhandlungen alles versucht, tierschutzrechtliche Verbesserungen einzubringen. Letztlich haben jedoch verstärkt die Interessen der Tierversuchslobby Eingang in die neue Richtlinie gefunden.

Umso wichtiger sei es nun sicherzustellen, dass die Bundesregierung die unzureichenden Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht unreflektiert in deutsches Recht übernimmt oder gar noch zu Ungunsten der Tiere verschlechtert. Zwar verbietet die Richtlinie den Mitgliedsländern strengere Maßstäbe anzusetzen, doch laut Ärzteverein gibt es einen juristischen Spielraum zum Beispiel in Form von „Kann“-Bestimmungen.

Mit 45.000 verschickten Postkarten hatte der Verein unter dem Motto „2,8 Millionen Gründe für eine verschärfte Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie“ die Bürger bereits vor Beginn der Umsetzung aufgerufen, der Bundesregierung die Dringlichkeit nach einem Ausstieg aus dem Tierversuch zu signalisieren. Mit der aktuellen Briefaktion an die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Annette Schavan werden die Forderungen nun konkretisiert. »Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Tierversuchslobby mit Hilfe der Politik das Kapitel der grausamen und wissenschaftlich unsinnigen Tierversuche bis in alle Ewigkeit fortschreibt«, erläutert Dipl.-Biol. Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärztevereinigung. Das neue Tierversuchsgesetz dürfe kein zahnloser Tiger werden.

Gemeinsam mit anderen führenden Tierschutz- und Tierversuchsgegnerorganisationen in Deutschland hat sich die ÄgT auf verschiedene Kernforderungen als Mindeststandard verständigt. So sollen Regelungen des deutschen Tierschutzgesetzes, die über die Maßgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie hinausgehen, zwingend beibehalten werden. Beispiele sind die Verbote der Durchführung von Tierversuchen für die Entwicklung von Kosmetik, Waschmitteln, Tabak und Waffen. Eine rückblickende Bewertung aller Tierversuchsprojekte soll Transparenz schaffen und bietet laut Ärzteverein die Möglichkeit, die Unzuverlässigkeit des Tierversuchs aufzeigen. Versuche, die schweres Leid oder Angst verursachen und länger andauern, sowie die Verwendung von Menschenaffen müssen nach Auffassung der ÄgT ausnahmslos verboten werden.

„Unser Ziel ist die Abschaffung der Tierversuche. Solange hierzu der politische Wille fehlt, muss in einem neuen Gesetz zumindest der Grundstein für eine zukunftsfähige tierversuchfreie Forschung gelegt werden, der zu einem schrittweisen, zeitnahen Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung führt“, so Bitz abschließend.