EU-Tierversuchsrichtlinie: Bundestag stimmt über Antrag der Grünen ab
- Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Ärzteverband fordert ein Votum zugunsten der Tiere
Am 24. März stimmt der Bundestag* über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum aktuellen Kompromissvorschlag für eine neue Tierversuchsrichtlinie** ab. Gefordert wird darin, die massiven Verschlechterungen für den Tierschutz rückgängig zu machen. Besonders alarmierend: Den Mitgliedstaaten soll dem Willen der EU zufolge verboten werden, national strengere Regelungen zu Gunsten der Tiere zu erlassen. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche wirft Brüssel Verrat an den Tieren und am Bürger vor und fordert die deutschen Volksvertreter auf, sich dem Antrag der Grünen anzuschließen. Tierrechtler protestieren vor dem Bundestag.
In dem im Dezember 2009 zwischen EU-Kommission, -parlament und Rat abgestimmten Kompromiss wurden wesentliche Errungenschaften für den Tierschutz gestrichen. Der Antrag der Grünen zielt daher darauf ab, zumindest die im ursprünglichen EU-Kommissionsentwurf vom November 2008 enthaltenen tierschutzrechtlichen Verbesserungen wieder einzuführen. Dieser Vorschlag war nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche zwar nur ein Minimalpaket, enthielt aber immerhin einige gute Ansätze, wie die Einschränkung der Affenforschung und die verpflichtende Anwendung so genannter Alternativmethoden, bereits sobald diese verfügbar sind. Dass nun aber aufgrund der massiven Lobbyarbeit der Tierversuchsindustrie selbst diese minimalen Fortschritte ausgehöhlt oder gleich ganz gestrichen wurden, sei unter keinen Umständen akzeptabel.
Als besonders gravierend nennt der Verein die neu hinzugekommene Klausel, welche den Mitgliedstaaten verbietet, national tierfreundlichere Regelungen zu erlassen, als es in der Richtlinie vorgesehen ist. Weitere Verschlechterungen sind die nun grenzenlos erlaubte Forschung an Affen, zu manchen Zwecken auch Menschenaffen, der fast gänzliche Wegfall einer rückwirkenden Bewertung und die Erlaubnis, »streunende« Haustiere für Versuche zu verwenden. Von einer ethischen Bewertung der Versuche ist keine Rede mehr und so genannte Alternativmethoden müssen nun erst dann angewandt werden, wenn sie in Gemeinschaftsvorschriften aufgenommen sind, was Jahrzehnte dauern kann.
»Wird die Richtlinie mit diesen Verschlechterungen verabschiedet, wäre auf Jahre oder gar Jahrzehnte jede Verbesserung auf nationaler Ebene unmöglich. Dies wäre unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz«, kritisiert Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche e.V. Doch ein Zuviel an Tierschutz kann und darf es nach Ansicht der Ärztevereinigung nicht geben. Sie fordert von der Politik, sich ihrer Verpflichtung zum Tierschutz endlich zu stellen und sich darüber klar zu werden, dass Tierversuche gesellschaftlich nicht akzeptiert werden. Bei einer Anfang März 2009 in sechs EU-Ländern durchgeführten Umfrage wollten 84% der Befragten, dass die neue Richtlinie alle Tierversuche - unabhängig von der Tierart - verbieten soll, die mit schweren Schmerzen oder Leiden für die Tiere einhergehen. 80% der Befragten sprachen sich für eine Veröffentlichung von Informationen zu Tierversuchen aus.
»Noch stehen der Politik alle Möglichkeiten offen, sich klar für eine tierversuchsfreie Forschung zu entscheiden, wie sie vom Großteil der Bürger verlangt wird. Sie muss sich nur endlich vom Einfluss der milliardenschweren Tierversuchsindustrie loslösen und den Weg für eine ethische und wissenschaftlich fortschrittliche Forschung ohne Tierversuche räumen«, so die klare Aufforderung der Ärztevereinigung an die Politik.
*Zuständig ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
**Richtlinie des Rates 86/609/EWG vom 24. November 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
Aktion vor dem Bundestag: 24.3.2010, 08.00 bis 11.00 Uhr, Berlin, vor dem Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1., nahe dem Bundestag
Organisator: Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V.