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Ärzteverein fordert Abkehr vom Tierversuch

Anlässlich der Abstimmung am 1. Februar im Bundesrat über das neue Tierschutzgesetz appelliert der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche in einer Stellungnahme an die Länderministerien, im Sinne des Staatsziels Tierschutz klare Regelungen in Richtung Ausstieg aus dem Tierversuch einzubringen und Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossene Tierschutzgesetz zu erheben.

Im Juli 2012 hatte der Bundesrat einige auch Tierversuche betreffende Änderungsvorschläge beschlossen, die nach Aussage der Ärztevereinigung als Minimum berücksichtigt werden müssen, um die EU-Richtlinie zumindest annähernd korrekt umzusetzen. Die Ärztevereinigung verweist weiter auf ein Gutachten der renommierten Basler Juristin Prof. Dr. iur. Anne Peters, das sechs der größten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen Deutschlands, darunter der Verein Ärzte gegen Tierversuche, in Auftrag gegeben hatten. Dieses bestätigt, dass die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht im erforderlichen Maße umsetzt.

In einem Artikel, der in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift ‚Tierethik’ veröffentlicht wurde, zeigt der Verein anhand von Beispielen auf, dass die von der Bundesregierung formulierten Regelungen Ausdruck ihrer tiernutzerorientierten Einstellung sind. Zu Gunsten der Profiteure des Systems Tierversuch wurden selbst die minimalen Spielräume, die die EU zur Förderung der tierversuchsfreien Forschung einräumt, nicht genutzt und somit die Staatszielbestimmung Tierschutz massiv konterkariert.

So spricht die EU den Tieren ein Angstempfinden zu, was bei der Genehmigung von Tierversuchen zu berücksichtigen ist. Die Bundesregierung jedoch lässt die Ängste der Tiere unberücksichtigt. Auch sollen, entgegen der EU-Vorgaben, Experimente an Menschenaffen sowie Versuche, die mit schwerem Leiden für die Tiere verbunden sind, weiterhin erlaubt sein. Nach dem Willen der EU sollten ferner ethische Überlegungen den Kern bei der Genehmigung von Tierversuchen bilden, was bei der Bundesregierung keinen Niederschlag gefunden hat.

Eigentliche Aufgabe der EU-Tierversuchsrichtlinie sowie der Umsetzungsentwürfe ist es, die für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu schützen. In der Praxis handelt es sich bei den Neuregelungen nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche jedoch um eine von der Tierexperimentatorenlobby gesteuerte Festschreibung der grausamen und wissenschaftlich unsinnigen tierexperimentellen Forschung. »Sollten die Regelungen zu Tierversuchen in der vorliegenden Form verabschiedet werden, hat die Bundesregierung das Staatsziel Tierschutz vollständig verfehlt«, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

Die EU-Tierversuchsrichtlinie hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Januar 2012 legte das Landwirtschaftsministerium (BMELV) Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vor, die der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie dienen. Im Dezember 2012 stimmte der Bundestag dem neuen Tierschutzgesetz zu, der Bundesrat hat die nun Möglichkeit deutliche Nachbesserungen durchzusetzen.

Weitere Infos

Hintergrundinfos zur EU-Tierversuchsrichtlinie >>

Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie: Deutschland verfehlt Staatszielbestimmung Tierschutz, Altex TIERethik 2/2012 PDF >>