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13. November 2008

Zusammenfassung

Es wurden 51 in Bayern genehmigte Tierversuchsanträge zwischen 1991 und 1993 analysiert, unter anderem hinsichtlich der Frage, inwieweit die Belastung für die Tiere im Versuch wirklich den Angaben im Versuchsantrag entsprach. Als Maßstab wurde dabei der vom Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen erarbeitete Belastungskatalog herangezogen. Es zeigte sich, dass Zweidrittel der Antragsteller die Belastung der Tiere zu niedrig eingeschätzten, kein einziger zu hoch.

Außerdem wurde untersucht, ob die Projekte je zu wissenschaftlich weiterführenden Erkenntnissen beitrugen. Von den 51 genehmigten Tierversuchen waren 35 ausdrücklich vom Antragsteller NICHT als Grundlagenforschung deklariert. Trotzdem erreichten von diesen 35 nur 8 das angegebene Versuchsziel und 3 erreichten es teilweise.

Ein Erreichen des Versuchsziels sagt allerdings nichts darüber aus, ob tatsächlich ein Nutzen für die Medizin oder gar für Patienten daraus gezogen werden konnte.

Erstaunlich war weiter, dass das Versuchsziel umso häufiger erreicht wurde, je geringer die Belastung der Tiere im Versuch war und je evolutionär niedriger die gewählte Versuchstierart war. Insbesondere erreichte kein einziger der Versuche mit schwerster Belastung für das Tier das Versuchsziel. Weiter ergab sich ein Zusammenhang zwischen der Qualität des Versuchsantrags und dem Erreichen des Versuchsziels.

Die Autoren kamen zum Schluss, dass Anträge mit Standardformulierungen nur mit der Häufigkeit von Zufallstreffern für den Menschen relevante Erkenntnisse lieferten. Sie fordern Versuchsvorhaben einer strikten Erfolgskontrolle zu unterwerfen.

Quelle

Titel: Evaluation von genehmigten tierexperimentellen Versuchsvorhaben in Bezug auf das Forschungsziel, den wissenschaftlichen Nutzen und die medizinische Relevanz
Autoren: Lindl T, Weichenmeier I, Labahn D, Gruber FP, Völkel M
Zeitschrift: Altex 2001; 18 (3); 171-178
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