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Verbot von Tierversuchen mit Schweregrad „schwer“ gefordert

Erstmals wurde im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags über Tierversuche diskutiert. Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und Bund gegen Missbrauch der Tiere werten dies als großen Erfolg ihrer langjährigen Kampagne für ein Verbot wenigstens der allerschlimmsten Tierversuche. Die bundesweiten Vereine hatten über 200.000 Unterschriften (71.000 auf Papier und 137.000 online) gesammelt und so eine öffentliche Anhörung erwirkt, die jetzt am 8. Oktober stattfand.

Bei der Sitzung erläuterte Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche, dass die EU-Richtlinie „eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste vorsieht, die in Tierversuchen nicht überschritten werden darf“. Dies entspricht einem Verbot sogenannter schwerstbelastender Tierversuche. Deutschland hat aber von einer Ausnahmeklausel Gebrauch gemacht und diese im deutschen Recht zudem zulasten der Tiere falsch formuliert. Da eine klare Abgrenzung zwischen „schwerst“ und „schwer“ belastend nicht möglich ist, müssten demzufolge alle Tierversuche dieser Kategorien verboten werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Hans-Joachim Fuchtel (CDU), behauptete gestern jedoch, die EU-Tierversuchsrichtlinie sei „eins zu eins“ in deutsches Recht überführt worden. Diese Aussage wurde in der anschließenden Diskussionsrunde auch von einigen Abgeordneten bezweifelt. So führte Udo Schiefner MdB (SPD) aus, dass die EU ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet hat, Mängel bei der Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie zu beheben.

Die Juristin Dr. Davina Bruhn, Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, die der Petentin Gericke für juristische Fragen zur Seite stand, betonte, dass die EU einen Handlungsspielraum vorgibt, der von Deutschland nicht nur genutzt werden kann, sondern aufgrund der Staatsziel-Bestimmung Tierschutz genutzt werden muss. Dies hat die Bundesregierung ignoriert, indem sie auch die schwerstbelastenden Tierversuche zulässt.

Was unter diesen juristischen Begrifflichkeiten zu verstehen ist, erläuterte Tierärztin Gericke in ihrem Eingangsstatement anhand von Beispielen aus Deutschland. In Heidelberg werden Mäusen Krebszellen injiziert und man lässt sie in Folge daran qualvoll sterben, was bis zu 50 Tagen dauern kann. Bei den berüchtigten Botox-Tierversuchen müssen Mäuse tagelang Krämpfe, Lähmungen, Atemnot und schließlich den Erstickungstod erleiden. An der Uni Erlangen werden Mäuse alkoholabhängig gemacht und müssen dann in einem Wasserglas 15 Minuten lang schwimmen. Hört eine Maus auf zu schwimmen, gilt sie als depressiv.

Die Anhörung bilanzieren die Tierversuchsgegner äußerst positiv. „Es scheint uns gelungen zu sein, die Abgeordneten zum Nachdenken anzuregen und dem BMEL darzulegen, dass das deutsche Tierversuchs-Recht die Tiere nicht einmal vor den schlimmsten Qualen schützt – das ist ein wichtiger Meilenstein für unsere Kampagne“, erklärt Dr. med. vet. Cristeta Brause, Referentin für Tierschutz bei TASSO.

„Unser Dank geht an alle Unterstützer, die die Petition unterschrieben haben und an den SPD-Abgeordneten Udo Schiefner, durch dessen Engagement wir die Möglichkeit bekommen haben, unser Anliegen den Parlamentariern näherzubringen“, so Dipl. Biol. Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bund gegen Missbrauch der Tiere, abschließend.

Bilder

Dr. Davina Bruhn, Dr. Corina Gericke, Dr. Cristeta Brause bei der Anhörung zu Tierversuchen im Deutschen Bundestag
von links: Dr. Davina Bruhn (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht),
Dr. Corina Gericke (Ärzte gegen Tierversuche), Dr. Cristeta Brause (TASSO)

ÄgT bei der Anhörung zum Thema Tierversuche im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Live während der Anhörung