Schweiz: Hirnversuche an Affen endgültig verboten
- Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Das Schweizer Bundesgericht hat jetzt entschieden, dass zwei umstrittene Tierversuche mit Affen endgültig verboten bleiben. Die Genehmigung der Hirnexperimente, bei denen Makakenaffen durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, wurden aus ethischen Gründen und mangels praktischen Nutzens abgelehnt. Die Beschwerde der beiden Forscher gegen die Entscheidung wurde jetzt höchstinstanzlich zurückgewiesen. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche spricht von einer »wegweisenden Entscheidung« und sieht darin ein Signal, auch in Deutschland endlich derartige Forschung zu verbieten.
Im November 2006 hat die Tierversuchskommission des Kantons Zürich zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsvorhaben an der Universität und an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich angefochten. Die Kommission argumentierte, dass die Belastungen für die Tiere unverhältnismäßig hoch seien, und dass vor allem die Würde der Tiere verletzt werde.
Diese Auffassung wurde im Juni 2008 durch das Verwaltungsgericht bestätigt. In seiner Urteilsbegründung vertrat das Gericht die Ansicht, dass Primatenversuche nur dann erlaubt werden können, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren Nutzen aufweisen. Die Forscher legten gegen diesen Entscheid Beschwerde ein und verloren nun erneut und endgültig.
»Diese wegweisende Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat Grundsatzcharakter«, freut sich Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. »Konsequenterweise müssten aufgrund des Urteils sämtliche Primatenversuche in der Grundlagenforschung verboten werden, da diese fern jeglichen erkennbaren Nutzens sind.«
In Deutschland wird Hirnforschung an Affen, bei denen die Tiere durch Wasserentzug zur Kooperation gezwungen werden, noch in Magdeburg, Tübingen, Göttingen und Marburg durchgeführt.* In Berlin, München und Bremen wurden derartige Experimente bereits von den zuständigen Behörden verboten. Während sich in Berlin und München die Forscher der Entscheidung fügten, ist in Bremen ein erbitterter Rechtsstreit ausgebrochen. Experimentator Andreas Kreiter will bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um seine Hirnforschung fortführen zu können. Dabei werden Makakenaffen in sogenannten Primatenstühlen fixiert. Der Kopf wird stundenlang an einem zuvor auf dem Kopf implantierten Metallbolzen unbeweglich angeschraubt. Die Tiere müssen Hebel drücken oder auf einen Bildschirm starren, während durch ein Loch im Schädel Elektroden in ihr Gehirn eingeführt werden. Für gute Kooperation bekommen die Affen über einen Schlauch im Mund etwas Saft, ansonsten müssen sie dursten.
»Auch außerhalb der Experimente erhalten die Tiere nichts zu trinken und sind dadurch so durstig, dass sie für einen Tropfen Saft alles tun, was man von ihnen verlangt«, erklärt Tierärztin Gericke. »Viele Affen müssen diese Qualen jeden Tag oft jahrelang erdulden.«
Der Ärzteverband startete im Januar 2009 eine Kampagne gegen derartige Affenversuche in Tübingen und erhofft sich durch das Urteil des höchsten Gerichts in der Schweiz ein Signal für die deutschen Genehmigungsbehörden und Gerichte. »Unsere nächsten Verwandten dürfen nicht länger in derart grausamen und nutzlosen Tierversuchen missbraucht werden«, fordert Gericke.
* Quelle: www.datenbank-tierversuche.de