Novellierung Tierschutzgesetz: Entwurf liegt vor
- Pressemitteilung
- Dipl. Biol. Silke Strittmatter
Ärzte gegen Tierversuche mahnen Versäumnisse bei Tierversuchen an
Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) kritisiert, dass im aktuell vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes nach wie vor das Thema Tierversuche unberücksichtigt ist. Er fordert als Mindeststandard die Beseitigung der eklatanten Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie und mögliche Spielräume zugunsten des Tierschutzes auszugestalten.
In dem aktuell vom BMEL vorgelegten Entwurf des überarbeiteten Tierschutzgesetzes fehlen nach wie vor Aktualisierungen der Regelungen zu Tierversuchen, moniert Ärzte gegen Tierversuche. Anstatt endlich die noch immer bestehenden, per Rechtsgutachten belegten Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie zu korrigieren oder gar den Weg zu einer tierversuchsfreien Forschung zu ebnen, wird das Thema schlicht ausgeklammert.
So ist in Deutschland die Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche immer noch ohne Einschränkung möglich, obwohl die EU eine Schmerz-Leidens-Obergrenze vorschreibt, ab der ein Tierversuch grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden sollte. Sogar schwerst belastende Tierversuche dürfen in Deutschland begonnen werden, ohne dass die EU von dem ihr zustehenden Vetorecht Gebrauch machen kann. Weiter wird die Prüfkompetenz der Genehmigungsbehörden eingeschränkt. Während die EU regelt, dass den Behörden eine „vollumfänglich selbständige Beurteilung“ von Tierversuchsanträgen zusteht, ist diese in Deutschland im Wesentlichen auf eine Plausibilitätsprüfung beschränkt. Das heißt, ein Tierversuch gilt bereits dann als genehmigungsfähig, wenn der Antragsteller die Formalitäten erfüllt. Die von der EU geforderte Schaden-Nutzenabwägung, wonach das Leid der Tiere dem Nutzen des Versuchs gegenübergestellt werden muss und eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn der Nutzen das Leid überwiegt, wird hier ad absurdum geführt bzw. im Prinzip umgangen.
In großangelegten E-Mail-Aktionen hatte ÄgT bereits im Vorfeld seine Forderungen an die Entscheidungsträger in der Politik geschickt und einzelne Gespräche mit Abgeordneten geführt.
Die von der Bundesregierung angekündigte Reduktionsstrategie ist zwar nach Aussage von ÄgT ein positiver Schritt, verfehle aber bei Weitem die Notwendigkeit, das System Tierversuch grundlegend zu überdenken. Zudem seien noch keine konkreten Inhalte bekannt.
Der nun vorgelegte Entwurf versäumt laut ÄgT, endlich für die Beseitigung der nach wie vor bestehenden Rechtsverstöße gegen die für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Regelungen der EU-Tierversuchsrichtlinie zu sorgen und darüber hinaus die Chance zu ergreifen, einen Paradigmenwechsel weg vom Tierversuch einzuleiten. Der Verein wird weiterhin mit Nachdruck darauf hinwirken, dass der Bereich Tierversuche im Tierschutzgesetz und korrespondierenden Verordnungen umfassend im Sinne der Tiere überarbeitet wird.