Meerschweinchen mit Nervenkampfstoffen vergiftet
- Pressemitteilung
- Dr. Corina Gericke
Tierversuche bei der Bundeswehr kosten 2 Millionen Euro
Meerschweinchen und Ratten wurden mit den Nervenkampfstoffen VX, Soman und Senfgas vergiftet, bei Mäusen wurden schwere Verletzungen verursacht oder die Spätfolgen einer Verstrahlung beobachtet, Schweine mussten für chirurgische Übungen herhalten. Insgesamt wurden von der Bundeswehr in den letzten 20 Jahren 7.507 Tiere in Tierversuchen verwendet. Für weitere Forschungs- und Ausbildungsvorhaben wurden externe Einrichtungen beauftragt, deren Kosten sich von 2012 bis 2019 auf knapp 2 Millionen Euro beliefen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche protestiert auf’s Schärfste.
Aus der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE gehen Details zu von der Bundeswehr durchgeführten und in Auftrag gegebenen Tierversuchen hervor. Demnach wurden zwischen 2000 und 2019 jährlich zwischen 115 und 904 Tiere in internen Versuchen der Bundeswehr verwendet, insgesamt 7.507 Tiere. 85 % waren Ratten und Mäuse, aber auch 144 Hunde, 307 Großtiere wie Schafe, Ziegen und Pferde sowie 590 Meerschweinchen wurden für militärische Versuchszwecke eingesetzt.
„In dem Papier werden ferner 27 Affen genannt, die allerdings nicht in der anhängenden tabellarischen Übersicht auftauchen“, moniert Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche. An 18 Makaken wurden beim Deutschen Primatenzentrum Göttingen von 2005-2009 Experimente mit Pocken-Viren durchgeführt. 9 Krallenaffen wurden durch eine nicht genannte externe Einrichtung Nervenkampfstoffen ausgesetzt.
Bei mehreren Versuchsvorhaben wurden Ratten, Mäuse oder Meerschweinchen verschiedenen Nervenkampfstoffen wie VX, Soman oder Senfgas (Lost) ausgesetzt. Häufig waren auch Experimente, bei denen Tiere schwere Verletzungen zugefügt wurden, wie Nervenverletzung und Blutarmut beim Schwein, Blutungsschock bei Schwein und Maus, Knorpelverletzung beim Kaninchen, Spätfolgen einer Verstrahlung bei Mäusen.
Einer der 48 aufgeführten Versuche aus dem Jahr 2015 sei wegen zu großer Belastung für die betreffenden Tiere nicht genehmigt worden. Dabei sollten Meerschweinchen über die Haut mit VX vergiftet werden. VX ist ein Nervenkampfstoff, der über die Haut in den Körper eindringt, die Atemmuskulatur lähmt und innerhalb weniger Minuten unter starken Krämpfen und Schmerzen zum Tod führt. Ähnliche Versuche mit VX-Vergiftungen wurden 2013 und 2015 aber offensichtlich genehmigt und durchgeführt – hier waren die Meerschweinchen allerdings narkotisiert.
„Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen und Munition sind laut Tierschutzgesetz verboten, das hält die Bundeswehr aber nicht davon ab, die Auswirkungen von Kampfstoffen und Verletzungen an Tieren zu erforschen. Ein Skandal!“, kritisiert Dr. Gericke. „Besonders erschütternd sind die zahlreichen Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.“ So werden chirurgische Übungen an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Schweinen durchgeführt. „Solche Übungen sind völlig antiquiert, denn heute gibt es eine Vielzahl an modernen Übungstools, mit denen chirurgische Eingriffe erlernt und geübt werden können“, erklärt Tierärztin Gericke. Dazu zählen lebensechte menschliche Modelle, die Puls und Atmung haben und bluten können sowie hochmoderne Computersimulatoren, die ein absolut authentisches Operationsgefühl bieten inklusive haptischer Wahrnehmung und unvorhersehbaren Komplikationen.
„Auf Grund anatomischer Unterschiede zwischen Tier und Mensch sind Operationsübungen am Tier für den Humanchirurgen nicht nur ungeeignet, sondern sogar gefährlich, da damit eine falsche, vermeintliche Sicherheit vermittelt wird. Die Chirurgen sollen schließlich Menschen retten und nicht Schweine verstümmeln.“
Der Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf, sämtliche Tierversuche zu Forschungs- und Übungszwecken sofort einzustellen.
Quelle
Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25.2.2021 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE; BT-Drucksache 19/26074 vom 21.01.2021