Grausame Tierversuche müssen verboten werden
- Gemeinsame Pressemitteilung
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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
TASSO e.V.
Rechtsgutachten belegt schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere im deutschen Tierschutzrecht
„Es muss sichergestellt werden, dass Tiere in Deutschland nicht mehr Versuchen ausgesetzt werden, die eine ethisch begründete Belastungsgrenze überschreiten“ – so das Fazit des aktuellen Rechtsgutachtens der Juristin Dr. Davina Bruhn. Das von den drei Vereinen Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und Bund gegen Missbrauch der Tiere in Auftrag gegebene Gutachten belegt, dass bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere begangen worden sind.
In München sterben Paviane qualvoll, nachdem ihnen ein Schweineherz in den Bauch eingepflanzt worden ist, in Mannheim müssen Ratten in einem glattwandigen Gefäß schwimmen, bis sie vor Verzweiflung aufgeben – solche, von der EU mit dem Schweregrad „schwer“ eingestuften Tierversuche könnten nach den Vorgaben der EU verboten werden, die eine Schmerz-Leidens-Obergrenze vorsehen. Jedoch wurden bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht „Handlungsspielräume hinsichtlich eines höheren Tierschutzniveaus ignoriert und tierliche Interessen nicht angemessen berücksichtigt“, heißt es in dem Gutachten. Bruhn moniert zudem, dass Experimentatoren die Einschätzung der Belastung für die Tiere selbst vornehmen und dabei die Gefahr besteht, dass Schmerzen und Leiden zu niedrig eingestuft würden.
Zwar würde ein Verbot schwerstbelastender Versuche einen Eingriff in die Forschungsfreiheit darstellen, dies sei „jedoch verhältnismäßig und sowohl verfassungsmäßig geboten als auch mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren“. Tiere unerträglichen Leiden auszusetzen, würde sie zu bloßen Versuchsobjekten herabstufen, was ihrem „verfassungsrechtlich geschützten Eigenwert auf eklatante Weise zuwider laufen“ würde.
Ein Verbot von „schwerstbelastenden“ Tierversuchen ist von der EU eindeutig beabsichtigt, wurde aber von der Bundesregierung ignoriert. Allerdings ist „eine Abgrenzung zwischen schwer und schwerst leidvollen Tierversuchen kaum möglich“, erklärt Bruhn in ihrem Gutachten. Die Tierschützer fordern daher generell ein Verbot von Tierversuchen mit Schweregrad „schwer“.
Im deutschen Tierversuchsrecht ist außerdem der Begriff der Ängste komplett unter den Tisch gefallen, den die EU als eigenständige Belastungskategorie erfasst wissen wollte.
Schon Anfang 2016 hatte ein durch die Bundestagsfraktion B90/Die Grünen vorgelegtes Rechtsgutachten belegt, dass bei der Regelung von Tierversuchen EU-Recht fehlerhaft zulasten der Tiere in deutsches Recht umgesetzt worden war.
Das aktuelle Gutachten unterstreicht einmal mehr die Forderung der drei Verbände nach einem gesetzlichen Verbot zumindest der grausamsten Tierversuche.
Diese Forderung wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland unterstützt. Einer repräsentativen Forsa-Umfrage vom März 2017 zufolge sprechen sich 71 % der Befragten für ein gesetzliches Verbot der schlimmsten Tierversuche aus.
Weitere Infos
Kampagnen-Seite www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de
Dr. Davina Bruhn: Rechtsgutachten zum Verbot schwerstbelastender Tierversuche, 11.10.2017 >>
Dr. Christoph Maisack: Gutachten zur Frage, ob und ggf. welche Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU (EU-Tierversuchs-Richtlinie) durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz-Versuchstierverordnung nicht oder nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sind, 18.1.2016
Forsa: Meinungen zu Tierversuchen in der Medikamentenforschung, März 2017 >>