Gerichtsurteil: Regierungspräsidium Tübingen muss Auskünfte über Tierversuche geben
- Pressemitteilung
- Dr. Johanna Walter
Wichtiger Meilenstein für mehr Transparenz bei Tierversuchen
An vielen Universitäten sind Tierversuche nach wie vor fester Bestandteil der Ausbildung im Fachbereich Medizin. Transparenz darüber, welche Versuche an den Tieren durchgeführt werden, gibt es jedoch nicht. Das wird sich nun ändern. Nach dem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs muss das Regierungspräsidium Tübingen der Tierrechtsorganisation PETA Auskunft über Tierversuche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Fach Humanmedizin an den Universitäten Tübingen und Ulm erteilen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert bereits seit Jahren einen transparenteren Umgang mit Tierversuchen und sieht dieses Urteil als einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung.
Auch wenn sich Initiativen aus Tierversuchsbefürwortern, darunter auch Universitäten wie die Universität Ulm, das Schlagwort „Transparenz“ auf die Fahnen geschrieben haben und vorgeben, durch mehr Information zu mehr Akzeptanz von Tierversuchen beitragen zu wollen, sucht man Fakten und Zahlen zu Tierversuchen auf den Webseiten der Universitäten meist vergebens. Tierversuche finden noch immer im Verborgenen statt, in der Forschung sowie auch in der Aus- und Weiterbildung von Medizinern (1).
Vor diesem Hintergrund fragte PETA im Juli 2019 beim für die Genehmigung von Tierversuchen zuständigen Regierungspräsidium Tübingen an, welche Tierversuchsanträge der Universitäten Tübingen und Ulm im Bereich der Aus- und Weiterbildung genehmigt wurden. Das Regierungspräsidium verweigerte die Beantwortung der Fragen. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg: Das Regierungspräsidium muss PETA entsprechende Informationen geben (2).
Dies eröffnet den Zugang zu Informationen und Kontrollmöglichkeiten, denen sich das Regierungspräsidium u. a. durch Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten zu entziehen versuchte. In seiner Pressemitteilung begründet der VGH das Urteil damit, dass sich die betroffenen Universitäten in einem demokratischen Rechtsstaat den öffentlichen Diskussionen stellen müssen und dass personenbezogene Daten durch Schwärzungen geschützt werden können (3).
„Wir kritisieren seit Jahren die Geheimniskrämerei um die Tierversuche, die an einzelnen Universitäten durchgeführt werden. Konkrete Informationen zu den Versuchen und der Anzahl der Tiere, die im Bereich der Lehre ‚verbraucht‘ werden, dringen kaum an die Öffentlichkeit“, so Dr. Johanna Walter, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Dieses Urteil hat nun einen Präzedenzfall geschaffen und wird hoffentlich auch weit über Baden-Württemberg hinaus endlich für mehr Transparenz sorgen“, so Walter weiter.
Ärzte gegen Tierversuche verurteilt seit langem den Einsatz von Tieren in Forschung und Lehre und macht sich für den Einsatz humaner und tierfreier Methoden in der Aus- und Weiterbildung stark. Hier können Tierversuche bereits heute durch moderne Simulatoren wie den TraumaMan, Computersimulationen und Virtual Reality sowie durch das Lernen an Patienten ersetzt werden (4).
Um Tierversuche überhaupt öffentlich zu machen, führt Ärzte gegen Tierversuche seit fast 30 Jahren eine weltweit einzigartige frei zugängliche „Datenbank Tierversuche“. Damit werden exemplarisch in Deutschland durchgeführte und in Fachzeitschriften veröffentlichte Tierversuche in allgemeinverständlicher Sprache dokumentiert.
Weitere Infos
Datenbank Tierversuche: www.datenbank-tierversuche.de
Quellen